Antrag 2



Heinz Wolters Golfsportanlagen e.K.- Am Golfplatz 3 - 79415 Bad Bellingen

Deutscher Golfverband e.V.
Kreuzberger Ring 64

65011 Wiesbaden
                                                                                              Bad Bellingen, den 24.02.2016




Antrag des „Drei Thermen Golfresorts“ zum 97. ordentlichen Verbandstag am 15.04./16.04.2016 an das Präsidium des DGV


Sehr geehrte Damen und Herren,

das „Drei Thermen Golfresort“ stellt den 2. Antrag auf Änderung der Satzung des DGV:

Der Pkt. 17 Abs. 5 der Satzung des DGV wird wie folgt geändert:

Das Stimmrecht kann auch durch ein anders bevollmächtigtes, ordentliches Mitglied des DGV ausgeübt werden (bisher „oder einem bevollmächtigten Landesgolfverband“). Landesgolfverbände sind regionale Mitglieder, also können sie keine Stimmrechte übernehmen.

BEGRÜNDUNG:

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Präsidiumsanträge mit den eingesammelten Stimmenpaketen der Landesgolfverbände Entscheidungen beeinflussen, die nicht der Meinungsmehrheit der anwesenden DGV-Mitglieder beim Verbandstag entsprach.
Wir verlangen eine DGV-Mitglieder-Demokratie, die durch die anwesenden DGV-Mitglieder gesichert wird.

Wenn das DGV-Präsidium ein Thema auf dem Schirm hat, sollen sie es den DGV-Mitgliedern nahe bringen und entscheiden es mit einer Mehrheit.
Mit den Stimmenpaketen der Landesgolfverbände ihre Präsidiumsanträge durchzubringen, geht einfach nicht.

Wir bitten um Zustimmung unseres Antrages.


Mit freundlichen Grüßen


Heinz Wolters

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