Antrag 1



Heinz Wolters Golfsportanlagen e.K.- Am Golfplatz 3 - 79415 Bad Bellingen

Deutscher Golfverband e.V.
Kreuzberger Ring 64

65011 Wiesbaden
                                                                                              Bad Bellingen, den 23.02.2016



Antrag des „Drei Thermen Golfresorts“ zum 97. ordentlichen Verbandstag am 15.04./16.04.2016 an das Präsidium des DGV

Sehr geehrte Damen und Herren,

das „Drei Thermen Golfresort“ stellt den 1. Antrag auf Änderung der Satzung des DGV:

Der Punkt 17 Abs. 4 der Satzung des DGV wird wie folgt geändert:

Jeder Landesgolfverband hat null Stimmen (bisher 10 Stimmen) bei Abstimmungen bei den DGV-Mitgliederversammlungen.

BEGRÜNDUNG:

Es kann nicht sein, dass cirka 12 Personen aus den Landesverbänden alle wichtigen Entscheidungen, die uns DGV-Mitglieder betreffen, mit Stimmenmehrheit in ihrem Interesse entscheiden.

In der Satzung des DGV werden Mitglieder mit Golfspielmöglichkeiten als ordentliche Mitglieder bezeichnet:

Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass die Entscheider sich die Satzung des Verbandes selbst geschrieben haben.
In der Satzung des Deutschen Golfverbandes werden Mitglieder mit Golfspielmöglichkeiten als ordentliche Mitglieder bezeichnet.
Die Landesgolfverbände werden als regionale Mitglieder bezeichnet, also sind die Landesgolfverbände selbst in dem Sprachgebrauch der DGV-Satzung keine ordentlichen Mitglieder.
Trotzdem haben die Landesgolfverbände (zirka 240 Stimmen) bei nahezu jedem der vom Präsidium gestellten Anträge den Ausschlag für die Anträge ausgemacht.
Die Landesgolfverbände sind für den regionalen Spielbetrieb wichtig und erhalten von den Mitgliedern dafür einen Beitrag. Also wir DGV-Mitglieder bezahlen alle Aktivitäten der Landesverbände.

Die DGV-Ausgaben bezahlen wir Mitglieder ebenfalls mit unseren DGV-Mitgliedsbeiträgen.
Also auf den Punkt gebracht, wir Mitglieder bezahlen alles, ohne irgendetwas entscheiden zu können.
Die jetzige Stimmenverteilung verhindert eine Mitglieder-Demokratie. Wenn wir uns in Frankfurt treffen, sollte die Möglichkeit bestehen, dass nur eine Stimmenmehrheit der DGV-Mitglieder unsere Meinung durchbringt.
Es kann nicht sein, dass zirka 12-15 Personen in den Verbänden alles in ihrem Interesse beeinflussen.
Für eine Satzungsänderung brauchen wir zirka 800 Stimmen. Damit könnten wir wenigstens „eine Teil-Mitglieder-Demokratie“ herstellen.

Wir bitten um Zustimmung unseres Antrages.


Mit freundlichen Grüßen

Heinz Wolters

P.S. Ganz spannend wird es, wie der neue Präsident sich bei diesen Abstimmungen verhalten wird.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.