Man kämpft um die Stimmenallmacht



Nachdem das Dilemma der DGV-Mitglieder-Stimmübertragung auf die Landesverbände ans Tageslicht gezerrt wurde, geht der Präsident Herr Nothelfer in die Offensive und schreibt uns Mitgliedern am 11. November 2014 im Rundbrief 16/14 zur Außerordentlichen Mitgliederversammlung 2014: „Die Landesgolfverbände dürfen ja zu ihren eigenen Stimmrechten Vollmachten von Golfclubs zur Wahrnehmung der Interessen Stimmen sammeln.“
Das ist pure Taktik, mit der Annahme, wir DGV-Mitglieder sind alle mit schlechtem Kurz- oder Langzeitgedächtnis ausgestattet.
Die Entscheider des Baden-Württembergischen Golfverbands reagieren jetzt auch. Drei Tage vor der außerordentlichen DGV-Mitglieder-Versammlung erhalten wir Mitglieder des Landesgolfverbands eine Mail vom Geschäftsführer mit dem Hinweis, der Präsident, die Vize Präsidenten (Präsidenten von Golfclubs) und der Geschäftsführer des Baden-Württembergischen Golfverbands werden an der Außerordentlichen teilnehmen. Die Mail besagt: „Sofern Sie am Verbandstag nicht teilnehmen könne, bieten wir Ihnen an für Sie das Stimmrecht gemäß Ihrer Vollmacht und gemäß Ihrer Weisung dort auszuüben.“
Es folgte eine Word-Datei mit dem Hinweis „einfaches Ankreuzen“.
Wie sollen die 97 normalen Mitglieder des Baden-Württembergischen Golfverbands, die vielleicht nicht an den Diskussionen der letzten Monate teilgenommen haben, so kurzfristig (innerhalb weniger Stunden) die ganzen Themen abarbeiten.
Der Präsident Herr Leibfritz hat mir persönlich erklärt: „Wir im Präsidium werden mit den Mitglieder diskutieren und werden im Sinne unserer Mitglieder die Stimmrechte einsetzen.“
Die Mailanfrage, drei Tage vor der Außerordentlichen zu verschicken, ist nicht pflichtgemäß. Der ganze Vorgang zeigt, dass der Baden-Württembergische Landesgolfverband sein Recht auf zehn Stimmen und zusätzlich die Stimmübertragung von jeweils zwölf Stimmen von Mitgliedern verteidigen will.
Wieso muss ein Landesverband die Meinungsbildung und das Stimmverhalten der ordentlichen DGV-Mitglieder auf einer DGV-Mitglieder-Versammlung beeinflussen.




Anhang zur Vollmacht „Stimmrechtübertragung“ von BWGV-Mitgliedern an den BWGV für den ao Verbandstag des DGV


Hiermit übertragen wir unsere Stimmen nach folgender Maßgabe an den BWGV, Nr. 9103


(bitte ihren Clubnamen und ihre Clubnummer eintragen)

Bitte setzen Sie nachfolgend ein Kreuz in der Spalte 2, wenn Ihr Club einem Antrag zustimmt. Bitte setzen Sie ein Kreuz in der Spalte 4, wenn Ihr Club einen Antrag ablehnt. 

1.    Managementberatung vor Ort (Antrag 1 des DGV)
Mit dem Ziel, die Wirtschaftlichkeit der Golfanlagen zu stärken, können alle Golfanlagen nach erfolgreicher Durchführung eines Pilotprojekts eine Vor-Ort-Managementberatung mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt durch den DGV (ausgewählte Berater) in Anspruch nehmen.

Zustimmung (ja)

Ablehnung (nein)


2.    „Vom Golferlebnistag zur Golferlebniskampagne“: crossmediale Werbekampagne in den Jahren 2015 – 2017 (mit Beschluss zur Teilfinanzierung durch Umlage gem. § 9 Abs. 6 DGV-Satzung); (Antrag 2 des DGV)
In den Jahren 2015 bis 2017 wird eine Werbekampagne für „Golf in Deutschland“ mit dem Ziel der Unterstützung der Gewinnung neuer Golfspieler und eines verbesserten Golfimages umgesetzt.
Der Gesamtetat beträgt 4,9 Mio. Euro (inkl. MwSt.).

Zustimmung (ja)

Ablehnung (nein)


Dem Antrag des DGV steht der Antrag des GC Bergkramerhof gegenüber, die Kampagne zunächst als einjähriges Pilotprojekt im Jahr 2015 durchzuführen und dieses auf € 490 Tsd. zu begrenzen. Die Fortsetzung der Kampagne ab 2016 bedarf bei diesem Antrag dann der erneuten Beschlussfassung des DGV-Verbandstages.
 
Zustimmung (ja)

Ablehnung (nein)


3.    flexGolfCard (Antrag 3 des DGV)
Der Verband stellt interessierten DGV-Mitgliedern ab dem Jahr 2016 eine Karte (Arbeitstitel: flexGolfCard) zur Verfügung, mit der sie bei der Umsetzung flexibler Angebote, für die die Ausgabe des DGV-Ausweises nicht in Betracht kommt, unterstützt werden. Ziel ist, neben einer zentralen Ausgabe, die zukunftsweisende Förderung lokaler Angebote durch ein Organisationsmittel, das hilft, die zunehmenden neuen Nachfrageformen an den organisierten Golfsport vor Ort anzubinden.

Zustimmung (ja)

Ablehnung (nein)


Der GC Olching, der GC Meerbusch, der GC Golf&More Huckingen, der G&LC Bergkramerhof   sowie der Düsseldorfer GC haben jeweils getrennt den Antrag eingebracht, dass die Einführung dieser Karte nicht erfolgen soll. Dies entspricht der Antwort „nein“ im Hinblick auf den DGV-Antrag. Es ist davon auszugehen, dass über diese Anträge keine zusätzliche Abstimmung erfolgen wird.    

4.    Organisationsmodelle/Rolle der VcG (Antrag 4 des DGV)
Für den Fall, dass der außerordentliche Verbandstag 2014 den vorstehenden Antrag zur flexGolfCard befürwortet, schlägt das DGV-Präsidium zwei Modelle zur Organisation der flexGolfCard vor und wird diese nebeneinander wie folgt zur Abstimmung bringen:
Zentrale Organisations- und Vertriebsaufgaben der flexGolfCard sollen entweder durch eine neu zu gründende an den Verband angebundene Gesellschaft (Modell 1) oder eine auf die neuen Aufgaben ausgerichtete VcG (Modell 2) wahrgenommen werden.

Organisation über eine neue Gesellschaft

Organisation über neu ausgerichtete VcG

5.    Ausweiskennzeichnung (Antrag 5 des DGV)
Die in Ziffer 16. Abs. 6 Satz 2 der Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien (AMR, Fassung: 28.11.2013) geregelte „freiwillige Ausweiskennzeichnung“ (Kennzeichnung der Regionalität der Mitgliederstruktur des Clubs und der Spielrechte der Golfspieler durch Hologramme) wird mit Wirkung ab Ausweisjahr 2016 unter Zustimmung des Länderrats ersatzlos gestrichen.

Zustimmung (ja)

Ablehnung (nein)



Der G&LC Bergkramerhof hat nach Ansicht des BWGV zwei sich wiedersprechende Anträge zum Verbandstag formuliert. Einerseits votiert er unter 3. flexGolfCard dafür, dass das bisherige Ausweissystem (dieses sieht verschiedene Kennzeichnungen vor) beibehalten soll. Andererseits votiert er unter 4. dafür, dass die freiwillige Ausweiskennzeichnung entfallen soll.
Indem der G&LC Bergkramerhof also mitteilt, dass er den Wegfall der Kennzeichnung befürwortet, wird er für den Antrag des DGV stimmen. Der Club hat folglich keinen weitergehenden Antrag gegenüber dem DGV-Antrag gestellt. Sollte der Antrag des DGV mehrheitlich abgelehnt werden, bleibt es bei der bisherigen Ausweiskennzeichnung.  

6.    Aufwertung DGV-Ausweis (Antrag 6 des DGV)
DGV-Mitglieder sollen die Möglichkeit erhalten, sich auf dem DGV-Ausweis individuell besser darzustellen und damit die eigene Position im regionalen Golfmarkt verdeutlichen können (z.B. eigenes Logo auf einer Ausweisseite).

Zustimmung (ja)

Ablehnung (nein)


7.    Anträge des Drei Thermen Golfresorts – Heinz Wolters Golfsportanlagen Bad Bellingen sowie des G&LC Bergkramerhof auf Änderung der Satzung des DGV im §17 (Verbandstag), Ziff 4. und 5.
§ 17, 4. Jedes ordentliche Mitglied mit Spielbetrieb hat zwei Stimmen. Ordentliche Mitglieder ohne Spielbetrieb haben eine Stimme. Haben zwei oder mehr ordentliche Mitglieder Rechte an demselben Golfplatz, hat jedes von ihnen eine Stimme. Weiteres regeln die Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien. Jeder Landesgolfverband hat zwei Stimmen (bisher: „zehn Stimmen). Ehrenpräsidenten, Ehrenmitglieder und außerordentliche Mitglieder haben kein Stimmrecht.

Zustimmung (ja)

Ablehnung (nein)


§ 17.5. Das Stimmrecht eines DGV-Mitglieds kann nicht (mehr) übertragen werden (die bisherige Regelung sieht vor, dass jedes Mitglied, ob LGV oder Club, bis zu 12 Stimmen anderer Mitglieder übernehmen kann).     

Zustimmung (ja)

Ablehnung (nein)


8.    Anträge des GC Königsbrunn
1.    Ausgabe eines einheitlichen Ausweises für alle Mitglieder einschließlich VCG bereits im Jahr 2015 und Ablehnung einer flexGolfCard
Der zweite Teil des Antrages (Ablehnung der flexGolfCard) ist nach Ansicht des BWGV obsolet, da im DGV-Antrag unter 3. darüber Beschluss gefasst wird.
Abgestimmt werden müsste darüber, ob bereits im Jahre 2015 ein einheitlicher Ausweis für alle DGV-Mitglieder einschließlich der VcG ausgegeben werden soll.  

Zustimmung (ja)

Ablehnung (nein)


2.    Aussetzen und Abschaffung der Pufferzonenanpassung (CBA = Computed-Buffer-Adjustment) bereits 2015

Zustimmung (ja)

Ablehnung (nein)




3.    Aendern der Vorgabe- und Spielbestimmungen bereits 2015 mit neuer Vorgabeklasse 5 von DGV-Stammvorgabe -24,0 bis -36,0 und Vorgabenklasse 4 von DGV-Stammvorgabe -18,5 bis -23,9; Streichen der Pufferzone in Vorgabenklasse 5 und keine Herabsetzung in Vorgabenklasse 5.

Zustimmung (ja)

Ablehnung (nein)



9.    Weitere Anträge des G&LC Bergkramerhof zu VcG
Der Club möchte die VcG derart umstrukturieren, dass diese die „freien Ausweiskontingente“ der Mitglieder vermarkten soll. Der Gewinn der VcG soll ausdrücklich nicht der Verbandsführung überlassen werden. In der Folge stünden dann bspw. auch die Mittel für „Abschlag Schule“ nicht mehr zur Verfügung.

1.    Die vermarktete Mitgliedschaft soll für den sogenannten „clubfreien“ Golfer oder Wenigspieler mindestens € 300,- kosten.

Zustimmung (ja)

Ablehnung (nein)


2.    Die Erlöse werden verteilt nach dem Verhältnis der an die VcG abgelieferten Kontingente nach Abzug der Vermittlungsprovision für die VcG.

Zustimmung (ja)

Ablehnung (nein)


3.    Die VcG erhält eine Vermittlungsprovision von 50€ je vermarktetem Ausweis.

Zustimmung (ja)

Ablehnung (nein)


4.    Ein Expertenteam erarbeitet für den Verbandstag 2015 ein Konzept für die so neu strukturierte VcG, sowie Vorschläge zur Eindämmung/Beendigung der Billigangebote. Zudem soll das Expertenteam die Vorschläge zu den Ziff. 9.1. bis 9.3. überprüfen und ggfs. eigene Vorschläge unterbreiten.

Zustimmung (ja)

Ablehnung (nein)




Name des Vertretungsberechtigten, der dem BWGV die Weisung erteilt:

Vorname, Name:






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