An den Präsidenten des BWGV,

An den Präsidenten des BWGV,

vielen Dank für beiden Mails vom 05.11.2014. Zwei Ausschnitte des Schreibens möchte ich öffentlich beantworten, da es sich um Verbandsthemen handelt, mit denen Du mich angehst.

1. Aussage in der Mail vom 05.11.2014:

Otto Leibfritz:
 „Letzte Woche haben wir sehr ausführlich über die ‚Stimmanteile der LGVs und Stimmübertragungen‘ anlässlich der DGV-MVs miteinander telefoniert.

Die 12 Landesgolfverbände im DGV sind nun mal die lt. Satzung nominierten Interessenvertreter ihrer regionalen Clubs.

Sie vertreten bei Abstimmungen grundsätzlich die Mehrheitsinteressen ihrer Mitglieder.
Vor den Stimmübertragungen werden die Mitglieder rechtzeitig um ihre Meinung bzw. ihr Stimmverhalten zu den jeweiligen Abstimmungsthemen gebeten, unabhängig davon, welche Mitglieder-Betriebsformen zu vertreten sind.
Das ist exakt die von Dir eingeforderte Basisdemokratie! Eine andere Vorgehensweise erkenne ich auch bei meinen Kollegen nicht!“
Heinz Wolters: 
Als erstes muss ich dazu bemerken, wir sind kein regionaler Club in einem regionalen Verband, sondern zuerst einmal DGV-Mitglied mit Anlage und Golfclub. Wenn wir DGV-Mitglieder auf unseren Verbandstagen diskutieren, Anträge stellen und Präsidiumsmitglieder wählen, frage ich mich, was sich die Landesgolfverbände (die in der DGV-Satzung als regionale Mitglieder bezeichnet werden) da einzumischen haben Mit den ganzen Stimmpaketen der Landesgolfverbände sind wir DGV-Mitglieder fremdbestimmt.
Zu Deinen Ausführungen kann ich nur sagen, ich bin jetzt 30 Jahre lang Mitglied im DGV und den jeweils zuständigen Landesverbänden. Ich habe noch nie erlebt, dass wir Mitglieder ausdiskutiert haben, wie der Landesgolfverband bei einer DGV-Mitgliederversammlung abstimmen soll. Zum letzten Verbandstag gab es 33 Mitgliederanträge, die bei der Abstimmung in Frankfurt in der Regel mit ca. 144 zu 40 (gegen die Antragsteller) abgelehnt wurden. Ich bin ganz sicher, dass wir bei der Jahreshauptversammlung des BWGV nicht das Abstimmungsverhalten für das Präsidium besprochen und bindend festgelegt haben.
Dazu muss die Frage gestellt werden, warum die Landesverbände, die ja nicht einmal ordentliche Mitglieder im DGV sind (was scheinbar rechtlich nicht möglich ist) und in der Satzung als regionale Mitglieder bezeichnet werden, sich mit einem geballten Stimmpaket von 268 Stimmen an Abstimmungen der „Ordentlichen Mitglieder“ beteiligen dürfen
Wir DGV-Mitglieder-Vertreter können selbst beurteilen, was gut oder nicht gut für die Golfclubs ist, denn wir haften alle mit Namen und Eigentum.

2. Aussage in der Mail vom 05.11.2014:

Otto Leibfritz:
 „Lieber Heinz,

die gravierenden Veränderungen in unserer Gesellschaft und die nachlassende Wertigkeit und Bedeutung einer Golf-Vollmitgliedschaft bedürfen dringend eines gemeinsamen Handelns.
Du bist mit Leib und Seele ein Golfenthusiast und Golfplatzbetreiber. Diese Anerkennung hast Du nicht nur in Baden-Württemberg.
Was mir bei all Deinem Engagement missfällt - und nicht nur mir -, sind Deine persönlichen Rundumschläge beim Verfolgen Deiner Ziele!
Hier könntest Du mit weniger Emotionen eine deutlich bessere Wirkung für Deine Vorstellungen erzielen.
Heinz Wolters:
 Lieber Otto, weißt Du wie zornig ich bin?
Du kannst mir glauben, dass ich mich bei meiner Wortwahl sehr zurückhalte. Alle meine Artikel werden diesbezüglich bei uns im Büro doppelt gelesen und korrigiert.
Dass ich mich melde und Kritik ausspreche, leite ich aus zwei Umständen ab.
Erstens bin ich DGV-Mitglied und unterhalte mit meinem Beitrag (2014 – 70.000,00 €) den DGV und seine Landesverbände mit all ihren Aktivitäten. Aber der für mich viel entscheidendere Grund besteht darin: Ich bin Geschädigter!
Um die Jahrtausendwende hatte ich noch 10 Golfplätze.
Ich gebe zu, es war naiv und leichtgläubig von mir, auch an die eine Million Golfer - eine Prognose des Präsidiums - zu glauben. Bis zu vier Millionen Interessenten hatten „Umfrage-Künstler“ ausgemacht und angekündigt.
Zu dieser Zeit wurde für das Spielen auf dem grünen Rasen in Golfclubs noch richtig viel Geld bezahlt. Von allen, die dabei sein wollten.
1998 habe ich mit dem Bauen von Golfplätzen in ganz Deutschland aufgehört. Um mit meiner Firma keinen wirtschaftlichen Schaden zu nehmen, habe ich,  8 Golfplätze verkauft. Golf als Business rechnete sich nicht mehr. 
Die einzige Ausnahme bildeten Golfplätze mit „Triple-A“ Standorten.
Heute ist Golf eine „Billig-Marke“ mit VcG und Fernmitgliedschafts-Angeboten.
Deine Klage: „Die gravierende Veränderung in unserer Gesellschaft und die nachlassende Wertigkeit einer Golf-Vollmitgliedschaft“ habt doch Ihr, die ‚Verbandsgewaltigen‘, mit Euren Stimmpaketen zugelassen. Schon bei der Kampfabstimmung ist die Einführung der VcG 1992 höchstwahrscheinlich mit den Stimmen der Landesverbände geschehen.
Die unendlich gierige Werbung der VcG (2013 für 700.000,00 €): „Werden Sie Mitglied im größten Golfclub von Deutschland und bezahlen Sie nur noch, wenn Sie spielen“, hat mit dazu geführt, dass es zu der gravierenden Veränderung der nachlassenden Wertigkeit des Golfsports gekommen ist. Diese seit 20 Jahren immer wiederkehrende Werbung ist doch der Auslöser der Billigangebote. Bitte nochmals ganz langsam lesen und nachdenken!
Auf der Außerordentlichen am 29. November wird sich erneut die Fremdbestimmung der DGV-Mitglieder zeigen. Ich weiß, dass die Mehrheit der DGV-Clubvertreter die Außerordentliche inklusive der Roadshow nicht beschlossen hat.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.